AGB Ost-West Reisen GmbH

 

1.Anmeldung/Abschluss des Reisevertrags

a.) Der Kunde kann die Reise mündlich, telefonisch, per Email, online (per Internet) oder schriftlich buchen. Alle vorgenannten Arten der Buchung sind rechtsverbindlich. Mit dieser Anmeldung der Reise bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Reiseveranstalter verbindlich, wenn dieser dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Auftragsbestätigung aushändigen, und nach vollständiger Bezahlung bekommt der Kunde die Reisedokumente. Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für den Reiseunterlagenversand.

 

2. Zahlung des Reisepreises.

a.) Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k BGB (von entsprechendem Veranstalter), - ist eine Anzahlung von mindestens 20 % des Reisepreises pro Teilnehmer zuzüglich der Kosten für abgeschlossene Versicherungen zu leisten.

b.) DieRestzahlungwird 30Tage vorReiseantritt fällig.

 

3. Unsere Leistungen

a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog etc.) sowie den Reiseunterlagen (Reiseanmeldung bzw. Reisebestätigung).

b) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche sollen in die Reiseanmeldung und Reisebestätigung aufgenommen werden.

c) Im Falle einer logistischen Unumgänglichkeit behält der Veranstalter es sich vor einenTeil der Reisestrecke per Zug zu organisieren.

d) Die exakte Abfahrtszeit wird vom Veranstalter zwei Tage vor Abreise bekanntgegeben.

e) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich genutzt werden (z.B. Postversand von Reisedokumenten)

f) Bei der Sonderzugreisen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 300 Personen. So kann der Veranstalter bis spätestens am 22. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

 

4. Rucktritt von der Reise Busreisen, Bahnreisen und nur Hotel:

• bis 30Tage vor Reisebeginn 20%des Reisepreises

• vom 30. – 14 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises

• vom 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises

• vom 7 - 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises

• bei Nichtanreise (no show) 90 % des Reisepreises.

 

Flugreisen:

• bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50 % mind. 250 €p.P

• vom 6 - 1 Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises

• bei Nichtanreise (no show) 90 % des Reisepreises.

 

5. Anderungen aufVerlangen des Reisenden

Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so sieht sich der Reiseveranstalter gezwungen ein Bearbeitungsentgelt von 25,- pro Person zu verlangen, soweit der Veranstalter nicht eine höhere Entschädigungszahlung nachweisen kann.